Zertifizierter Hersteller von Druckgeräten (Richtlinie 2014/68/EU)
Die Qualitätssicherungsmaßnahmen vor, während und nach dem Schweißen sind eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) in allen Bereichen der schweißtechnischen Fertigung. Wir sind ein qualifizierter Schweißbetrieb mit umfassenden Kenntnissen im Behältnisse im Druckgerätebau.
Ihre Vorteile durch unsere Zertifizierung
- Geschulte und geprüfte Schweißer
- Technisch überwachte Schweißgeräte
- Auswahl der optimalen Schweißverfahren für die entsprechenden Aufgaben
- Zertifizierte und Überwachte Schweißverfahren mit den entsprechenden Schweißzusätzen.
AD2000 HP0
Kompetente Lösungen im Bereich der Konstruktion und des Baus von Druckgeräten und Rohrleitungen
Durch qualifizierte Wareneingangskontrolle, anerkannte Schweißaufsicht und Umstempelberechtigung sowie Verfahrensprüfungen sichern wir langjährige Verfügbarkeit unsere Produkte.
Erstellung prüffähiger CAD-Zeichnungen, umfangreicher Dokumentation mit Prüfprotollen, Konformitätserklärungen, Werkstoffzeugnissen und Umstempelbescheinigung in Wunsch auch in verschiedenen Sprachen.
Ihre Vorteile durch unsere AD2000 HP0 Zertifizierung
- Optimierung von Material- und Betriebskosten
- Qualität und Vollständigkeit der Dokumentation
- Sicherheit bei Planung, Bau und Betrieb
- Minderung von Qualitäts- und Terminrisiken
Patent auf Schallemissionsprüfung
Eingetragenes Patent auf unser SEP-Verfahren zur Druckprüfung von Flüssiggasbehältern
Vorteile durch SEP
- Wesentliche Zeit- und Kosteneinsparungen im Vergleich zu klassischen Prüfmethoden
- Druckerhöhung ohne Einsatz von Stickstoff bzw. ohne Temperaturhöhung des Gases
- Geschlossenes System (keine Gasverluste für Anlagen- betreiber)
- Keine Betriebsstörungen am Verbraucher durch ein Stickstoff-Gasgemisch
- Kein Abfackeln der unreinen Gasphase erforderlich
- Die Kosten für Stickstoff ca. 500 € werden eingespart
- Versorgungsengpässe werden vermieden da unter Betriebsbedingungen geprüft wird
- Prüfung nach dem Stand der Technik mit belastbarer Prüfaussage (Integrität des Flüssiggaslagerbehälters wird bestätigt)