LNG Tankanlage mit stehendem oberirdischem Behälter
Vorteile:
- geringerer Platzbedarf als bei einem liegenden oberirdischen LNG-Behälter
- geringere Erwärmung des Mediums durch die stehende Bauform
- eventuell durch seine auffällige Größe als Werbung für eine LNG-Tankstelle zu sehen
Nachteile:
- vorzugsweise nur als 70 m³ Behälter lieferbar (kleiner 30 t Lagermenge = vereinfachtes Genehmigungsverfahren)
- bei Behältern größer 70 m³ erhöht sich der Aufwand und die Kosten für die Aufstellung überproportional
- aufwendige und teure Gründung der Fundamente und Befestigungen des Behälters hinsichtlich Windlasten, Setzungen bzw. mögliche Erdbeben
- aufwendige und teurer Anfahrschutz gegen eine mechanische Beschädigung durch Fahrzeuge
- eventuell negative Beeinflussung des Gesamtbildes der Tankstelle durch die auffällige stehende Bauform
- evtl. gemäß der Bauordnung einzuhaltende große Abstände zu den Grundstücksgrenzen
Die LNG-Anlagen bestehen im Wesentlichen aus folgenden Baugruppen und Ausrüstungen:
- LNG-Lagerbehälter (stehende, liegende oberirdische oder erdgedeckte Ausführung)
- Armaturenausrüstung für den LNG-Behälter
- Pumpen-Baugruppe (bei der liegenden oder bei der erdgedeckten Ausführung als Tauchpumpenvariante)
- Sättigungs-Baugruppe – das sogenannte Satnow-System
- LNG-Zapfsäulen (Dispenser)
- TKW-Übergabestation für die Befüllung des LNG-Behälters
- Stickstoffbehälter (LIN) für die Kühlung des LNGs (wird bauseitig beigestellt z. B. auf Mietbasis durch Linde etc., Inhalt ca. 6 m³)
- Anlagensteuerung, Sicherheitsausrüstungen sowie aktive und passive Überwachung der LNG-Anlagen
Wahl der Behältergröße für LNG-Betankungsanlagen:
Basis für eine LNG-Anlage ist immer ein stehender oder liegender oberirdischer LNG-Behälter bzw. als neue innovative Ausführung, ein erdgedeckter LNG-Behälter. Auf Grund der derzeit geringen Anzahl von LNG-LKWs (geringe Betankungsfrequenz – Gefahr durch Erwärmung des Mediums = Bildung von Boil-off-Gas) und insbesondere durch den Wunsch nach einem vereinfachten Genehmigungsverfahren (Lagermenge kleiner 30 t) wird als Standard ein 70 m³ Behälter eingesetzt. Unter Berücksichtigung der Wärmeausdehnung des LNGs und auch der maximalen Füllgrenze kann in diese Behältergröße eine max. Menge von ca. 25 t eingefüllt werden.
Berechnungen (die wir Ihnen auf Anfrage gern zur Verfügung stellen können) haben gezeigt, dass diese Behältergröße nur bis zu max. 30-40 LKW-Betankungsvorgänge einsetzbar ist. Bei 30 Betankungsvorgängen werden z. B. täglich 5000 kg LNG aus dem Behälter entnommen. Das bedeutet, dass der Behälter ca. alle 3-5 Tage nachgefüllt werden muss, um nicht einen Leerstand zu befürchten (unter Berücksichtigung der logistischen Probleme bei der Anlieferung des Medium aus Rotterdam sowie der Liefermenge von ca. 19-20 t im Streckengeschäft). Das bedeutet, dass in manchen Fällen der Einsatz eines größeren LNG-Behälters z.B. eines 120 m³ Behälter sinnvoll ist, um größere Reserven im Lagerbehälter zu gewährleisten. Hierbei ist zu beachten, dass hierdurch ein förmliches Genehmigungsverfahren erforderlich ist (teurer, aufwendiger, zeitintensiver, eventuell zusätzliche Auflagen, öffentliche Anhörung etc.)
Unsere Leistung für Ihre LNG-Tankstelle:
- Kostenloses Beratungsgespräch
- Projektierung der Anlage
- Detailplanung der Anlage inkl. 3D-Zeichnungen
- Terminkoordinierung mit dem TÜV bzw. der Genehmigungsbehörde
- Erstellung der Ausschreibungsunterlagen (Falls gewünscht)
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (GBU)
- Erstellung der Antragsunterlagen
- Instandhaltungs- und Wartungskonzept durch PA
- Lieferung-, Montage- und Inbetriebnahme der Anlage
- Mit CE-Kennzeichen
Wir bieten Ihnen Eignungs- und Vorprüfung Ihres Grundstückes für die Errichtung einer LNG-Anlage unter Berücksichtigung der technischen, sicherheitsrelevanten und genehmigungsrechtlichen Grundlagen (inklusive einem Ortstermin) an. Unter Berücksichtigung der Eignungs- und Vorprüfung erstellen wir für Sie die erforderlichen Antragsunterlagen für die Errichtung und Genehmigung der LNG-Anlage (inklusive einem Ortstermin).
Auf Wunsch übersenden wir Ihnen hierfür ein detailliertes Angebot.
Ihre zuständigen Ansprechpartner für eine Terminvereinbarung sind:
Herr Rafik Dhouibi Telefon 05341 87688-168 / E-Mail: dhouibi@pa-salzgitter.de
Herr Klaus Ratzka Telefon 05341 87688-112 / E-Mail: ratzka@pa-salzgitter.de